Die Wehrhaftigkeit der Demokratie
Die Wehrhaftigkeit der Demokratie
Eine Stellungnahme zur Debatte um ein NPD Verbot und ein Plädoyer für selbiges.
Von Marcel Raschke.
A. Einleitung
Dieser Artikel möchte sich näher mit der Debatte um ein mögliches Verbot der NPD auseinandersetzen. Dabei ist zu fragen, wie sich die NPD als Partei entwickelt hat und aktuell agiert (I.), woran das letzte Verbotsfahren gescheitert ist (II) ,wie die Situation des Rechtsextremismus sich darstellt (II) und schließlich welche Gründe für ein Verbot oder gegen ein Verbot sprechen (IV).
I. Die Geschichte der NPD
Die NPD gründete sich 1964 in Hannover. Noch in den 50er Jahren war die "Sozialistische Reichspartei" als extremistische Nachfolgepartei der NSDAP vom Bundesverfassungsgericht in einer frühen Entscheidung verboten worden. In der NPD fanden nun viele ehemalige Mitglieder der verbotenen SRP ihre politische Heimat. Dabei gelang es der NPD sehr geschickt sich als bürgerlich zu präsentieren. Sehr schnell konnte sie Erfolge bei den Wahlen erzielen und war in mehreren Landtagen vertreten. Angestrebtes Ziel war es 1968 bei der Bundestagswahl in das Parlament einzuziehen. Mit Adolf Von Thadden hatte sie einen rhetorisch begabten Vorsitzenden, der zugleich den Anschein von Bürgerlichkeit vermittelte. Die NPD stolperte jedoch über ihr wahres Dasein. Auf Grund mehrerer verübter Gewalttaten von NPD Mitgliedern und dem NPD - eigenen Sicherheitsdienst entlarvte die Partei ihren Hang zur Gewalt und verlor konservativ-bürgerliche Anhänger.
Der Einzug missglückte und Adolf Von Thadden trat schließlich 1970 zurück . Neuer Vorsitzender wurde der noch heute aktive Rechtsextremist Martin Mußgnug. Es folgte eine lange Zeit der Stagnation für die NPD mit vielen innerparteilichen Grabenkämpfen, Erfolge bei den Wahlen konnten nicht erzielt werden. Von regionaler Bedeutung für Bielefeld ist, dass am 27. September 1980 drei NPD-Mitglieder einen Brandanschlag auf einen Bauernhof bei Bielefeld verübten. Am 26.09. 1980 fand auch der Anschlag auf das Münchner Oktoberfest seitens eines Mitglieds der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann statt. Dabei wurden 13 Menschen getötet und weit über 200 zum Teil lebensgefährlich verletzt. In den 80er Jahren spielte die NPD keine bedeutenden Rolle. Erfolge konnten aber ab Mitte der 80er Jahre die Republikaner erzielen, deren damaliger Vorsitzender Franz Schönhuber die Massen in Bierzelten polarisierte und es auch mit einem markanten Foto auf das Titelblatt des Spiegel schaffte . Die Republikaner schafften mehrere große Erfolge, sie zogen in das Europarlament ein und waren auch zwei Wahlperioden im Landtag von Baden-Württemberg vertreten, was die These wiederlegt, Rechtsextremismus spiele nur im Osten eine Rolle.
Ab Mitte der 90er Jahre begann die NPD neu zu agieren. Nach einer Stichwahl gegen den inhaftierten Rechtsanwalt Günter Deckert wurde der Politologe Udo Voigt aus Bayern am 23. März 1996 neuer Parteivorsitzender und übt dieses Amt bis heute aus. Seit Beginn der 90er Jahre knüpfte die Partei bereits Kontakte in lose nationalsozialistische Gruppierungen und in die rechtsextreme Skinhead Szene.
Die NPD radikalisierte sich, neben weiterhin vorhandener populistisch dummer Propaganda begann sie aber auch tiefgründigere Rhetoriker in den Vordergrund zu stellen. Sie stellte 1997 unter Voigt als Strategie das sog. "3-Säulen Konzept" auf. Die 3 Säulen zum Erfolg sind aus Sicht der NPD demnach der ideologische "Kampf um die Köpfe", der "Kampf um die Straße" und der "Kampf um die Parlamente".
In der NPD begann sich auch der ehemalige RAF-Aktivist Horst Mahler zu engagieren, der vom roten Extremisten zum braunen Extremisten gewandelt ist. Am 12. August 2000 in Bruchsal erklärte er gegenüber der Presse seinen Beitritt zur NPD. Mit seiner Internetseite www.deutschesreich.de und antisemitisch-nationalistischen Parolen gehört er heute zu den radikalsten Vertretern der NPD. Auf seiner Internetseite wird das Jahr 1933 etwa als „befreiende Revolution des Volkes von den Siegermächten des ersten Weltkrieges“ bezeichnet, ebenso wird zu einer Grundschulung in „Reichsbürgerkunde“ eingeladen. Zur Rechtfertigung seiner ehemaligen Vergangenheit von 1868 und seinem Wandel zum extremen Nationalisten verglicht Horst Mahler dort auch äußerst obskur Hitler und Rudi Dutschke.
II. Das letzte NPD-Verbotsverfahren
Im Jahre 2001 kochte die Diskussion um ein NPD-Verbot hoch. Bundeskanzler Schröder rief im Kampf gegen Rechtsextremismus zum "Aufstand der Anständigen" auf.
Die Rechtgrundlage für ein Verbot extremistischer Parteien ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Nach Artikel 21 II GG sind demnach Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Nach Art. 21 II Satz 2GG entscheidet hierüber das Bundesverfassungsgericht.
Im Verbotsurteil zur SRP aus dem Jahre 1952 hatte das Bundesverfassungsgericht hierzu ausgeführt, dass die Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG eine Ordnung darstellt, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind nach Auffassung des Gerichtes mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Die Freiheitliche Grundordnung ist nach dem Bundesverfassungsgericht das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt.
Im SRP-Verbot nannte das Gericht als Beweggründe für ein verbot ausdrücklich Publikationen der Partei mit antisemitischen Inhalten, und es verwies auf die innere Struktur der Partei, die Rückschlüsse zulasse, auf das von der Partei angestrebte Gesellschaftssystem.
Zu den fünf mündlichen Verhandlungsterminen des NPD-Verbotsverfahrens waren 14 so genannte "Auskunftspersonen" der NPD geladen. Das Verbotsverfahren scheiterte, nachdem bekannt wurde, dass mehrere in den Verbotsanträgen namentlich benannte hochrangige NPD-Funktionäre als Informanten des Verfassungsschutzes tätig waren. Hierzu gehörten u.a. Tino Brandt (stellvertretender Landesvorsitzender Thüringen, führender Kopf des "Thüringer Heimatschutz"), Wolfgang Frenz (Gründungsmitglied der NPD, bis 1998 im Bundesvorstand) sowie Udo Holtmann (1995 kurzzeitig kommissarischer Vorsitzender, ab 1993 Landesvorsitzender Nordrhein-Westfalen). Die merkwürdige Auskunftsbereitschaft etwa von Wolfgang Frenz gegenüber den Medien hätte ein Indiz für Verbindungen zu Informationsdiensten sein können.
Am 18.03.2003 verkündete das Bundesverfassungsgericht die Einstellung des Verfahrens aus formalen Gründen. Das Verfahren konnte nicht fortgeführt werden, weil die hierfür erforderliche qualifizierte Zweidrittelmehrheit im Senat nicht erreicht werden konnten. Vier Richter waren der Auffassung, dass ein Verfahrenshindernis nicht besteht. Drei Richter waren der Auffassung, dass ein nicht behebbares Verfahrenshindernis vorliegt.
Man hätte es besser wissen können, genauer: besser wissen müssen. Schon früh hatten Kenner der Szene vor solchen Fehlern gewarnt und man hätte über die Spitzeltätigkeit prominenter NPD Vertreter wissen müssen.
Die Entscheidung des Senates war nicht zu beanstanden. Wer eine Partei der Gewährleistung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wegen verbieten will, der muss in diesem Verfahren selbst auch hohe Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit demonstrieren, um für Glaubwürdigkeit zu stehen.
III. Die Situation des Rechtsextremismus
Im sächsischen Landtags sitzt die NPD, mit nur einem Abgeordneten weniger als die SPD. In Brandenburg hat die DVU den Einzug in den Landtag geschafft. Ein Horrorszenario, das real ist.
Aber: auch wenn die Darstellung gelegentlich anders ist, Rechtsextremismus ist weder ein Phänomen der neuen Bundesländer, noch ein Phänomen das konjunkturell verstärkt auftritt. Das Erstarken der Rechten ist nicht allein ein ostdeutsches Problem. Es darf nicht vergessen werden, das noch vor wenigen Jahren die Republikaner im Landtag von Baden-Württemberg saßen. Die 4 % der NPD bei den Landtagswahlen im Saarland sind ebenfalls sehr ernst zu nehmen. Bei den Kommunalwahlen in NRW zeigte sich, dass in vielen Orten rechte Gruppierungen die Räte eroberten. Gefördert und ermuntert durch den Wegfall der 5% Hürde. Nach Informationen des NRW-Innenministers Fritz Behrens kamen durch den Wegfall der 5-Prozent-Hürde landesweit mehrere 100 rechtsextreme Abgeordnete in die Stadt- und Gemeinderäte.
Viele Medien stürzen sich leider jedoch nur konjunkturell auf interessante Bilder von Glatzköpfen und provozierenden braune Parlamentariern.
Schon der ehemalige Innenminister Gerhard Baum (FDP) hat einmal gesagt:
Das Merkwürdige an der Auseinandersetzung in unser Gesellschaft mit dem rechten Extremismus ist, dass immer wieder viele Phasen der Entspannung eintreten, obwohl die Lage das gar nicht rechtfertigt.
Die NPD wird stärker, die anderen rechtsextremen Parteien verlieren stark an Bedeutungsverlust. Die NPD kann hohe Mitgliederzuwächse verzeichnen, Mitglieder der sich selbst als rechtskonservativ verstehenden Republikaner treten vielfach über.
Die NPD integriert auch die freie rechtsextreme Szene in ihre Strukturen. Vertreter der sog. "Freien Kameradschaften", also losen Bündnisse extremer Prügelknaben beginnen die Partei nicht länger als „zu parlamentarisch“ zu verachten, sondern engagieren sich in der Parteistruktur.
IV. Gründe für ein NPD-Verbot
Viele Argumente gegen ein Verbot sind sachlich richtig und sehr ernst zu nehmen. Im falle der Neuaufnahme eines Verfahrens darf dieses auf keinen Fall scheitern. Wichtig ist aus den Fehlern des letzten Verfahrens zu lernen und ein erneutes Verfahren sehr gründlich durch die Antragssteller vorzubereiten. Zeugen sind auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen, es dürfen keinesfalls erneut Spitzel des Verfassungsschutzes benannt werden.
Ein Verfahren als Schnellschusses ist abzulehnen, aber ein Verbot ist möglich, jedenfalls wenn es ernsthaft angegangen und vorbereitet wird, da genügend materielle Gründe dafür sprechen.
Demokratie muss vieles ertragen. Auch extreme Positionen. Die offensichtlichen Feinde der Demokratie müssen jedoch nicht ertragen werden. Es ist unerträglich, dass die Institutionen und Mittel der Demokratie missbraucht werden, um sie selbst zu demontieren. Die NPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nutzt ihre Infrastruktur etwa, um Szenepersonen als Mitarbeiter zu beschäftigen, deren Aufgabe es ist, braunes Gedankengut in der gesamten Republik zu verbreiten. Der jetzige NPD-Abgeordnete im sächsischen Landtag, Uwe Leichsenring hat es formuliert, wie es klarer nicht sein kann: "Natürlich sind wir verfassungsfeindlich".
Natürlich dürfen die Nazis (die im Kern wenig "neo") sind nicht durch ein Verbot zu Märtyrern stilisiert werden. Klar ist auch, dass rechtes Gedankengut natürlich nicht verschwindet, wenn die NPD verboten wird.
Die uralte Sinus Studie aus dem Jahr 1981 und neuere Studien des Bielefelder Soziologen Heitmeyer , der Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung ist, zeigen deutlich, dass es ein zweistelliges Potential für rechtsextremes und antisemitisches Gedankengut in Deutschland gibt. Dieses muss nicht nur konjunkturell bekämpft werden, sondern es ist eine andauernde gesellschaftliche Aufgabe.
Trotzdem sollten Strukturen nicht geduldet werden erhalten, wenn man sie zersplittern kann. In diesem Zusammenhang wird argumentiert, wenn die NPD verboten sei, sei sie auch sehr viel schwieriger zu kontrollieren. Demgegenüber steht, dass die NPD und die rechte Szene in ihrer Handlungsfähigkeit durch ein Verbot stark eingeschränkt wird. Ein Verbot gibt aber die Chance, das Bündnisse, die sich momentan auf Grund der Stärke der NPD bilden, wieder auseinanderfallen. Als Partei ist der NPD in den letzten Jahren gelungen die Anfang der 90er Jahre noch sehr zersplitterte Szene zusammenzurücken, ein Verbot könnte die Gruppen wieder zersplittern, was sie letztlich handlungsunfähiger macht.
Gegen ein NPD-Verbot wird auch zu Feld gezogen, dass die NPD politisch bekämpft werden müsse. Dieses Argument ist richtig. Juristischer Kampf und politischer Kampf schließen sich jedoch natürlich nicht aus, jedenfalls für den, der Rechtsextremismus ernsthaft bekämpfen will.
Auch wird argumentiert, dass es beim Verbot nur darum ginge, der NPD finanzielle Zuschüsse im Sinne der Wahlkampkostenrückerstattung zu nehmen. Es geht jedoch um mehr, als nur um solche staatlichen Zuschüsse. Die NPD kann jedoch sämtliche Privilegien für Parteien nutzen um ihr extremes Gedankengut zu verbreiten. Sie bekommt die Strukturen der Parlamenten, nämlich Mitarbeiter und kontinuierliche Finanzierung. Wegen der zwingenden Gleichberechtigung entstehen auch Förderansprüche für Stiftung. Ein schreckliches Szenario, dass rechsextreme Stiftungen, besser vielleicht als "Brandstiftungen" bezeichnet, in den Genuss der selben Fördermittel wie die Heinrich Böll Stiftung, die Konrad-Adenauer Stiftung oder die Friedrich Ebert Stiftung kommen. Die NPD hat bereits öffentlich angekündigt, eine solche Stiftung gründen zu wollen.
Finanzielle Zuschüsse erhalten auch die Jugendorganisationen der Parteien. Somit entstehen auch Zahlungsansprüche für die Jungen Nationaldemokraten. Horrorsszenarien sind etwa staatlich gesponserte Liederabende mit dem rechtsextremen Barden Frank Rennicke. Hier toleriert der Staat , was nicht zu tolerieren ist und untergräbt sich selbst, indem er solche Veranstaltungen mitfinanzieren würde.
Die NPD sollte verboten werden. Damit sind nicht alle Probleme gelöst. Natürlich muss auch gegen den dauernden Nährboden für Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft vorgegangen werden. Auch fremdenfeindliche Äußerungen oder Ressentiments seitens etablierter Parteien sind Dünger für einen rechtsextremen Nährboden. Alle Demokraten sind aufgefordert, gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Aber nicht nur gegen die offensichtlichen Extreme muss vorgegangen werden, sondern auch gegen den alltäglichen Rassismus. Sonst entstehen immer wieder neue Brandherde.
BVerfGE 2, 1 - SRP-Verbot | |
Zur Geschichte der SRP und NPD: Hans Gerd Jaschke/Birgit Rätsch/Yury Winterberg, Nach Hitler, Radikale Rechte rüsten auf, München 2001; S. 143ff.; sehenswert auch hierzu die gleichnamige dreiteilige ARD-Dokumentationsreihe. | |
DER SPIEGEL, 48. Jahrgang, Ausgabe 22, vom 29.05.1989, Titel: Der rechte Verführer | |
Zur Geschichte der Republikaner und der Situation Anfang der 90er Jahre: Michael Schomers, Deutschland ganz rechts, Sieben Monate als Republikaner in BRD und DDR, Köln 1990. | |
Hinweis: Der Autor ist sich bewusst, dass Skinheads nicht mit Rechtsextremisten gleichzusetzen sind, und dass es auch eine bewusste Skinhead-Szene gibt, die sich gegen Rechtextremismus ausspricht. Näheres hierzu sehr ausführlich bei: Klaus Farin... | |
BverfGE 2, S. 1,1. | |
BverfGE 2, S. 1,12. | |
Frenz hat sich zur Radikalität und Entwicklung der NPD ausgiebig und offen im Interview in der ARD 3-Teiler Serie „Nach Hitler, Radikale Rechte rüsten auf“ im Jahre 2001 geäußert. | |
Vgl. hierzu die Ausführungen des ehemaligen Rechtsextremisten Jörg Fischer, Das NPD-Verbot, Berlin 2001, S. 61ff. Das Buch erschien bereits vor dem Verfahren. | |
Zitiert aus einem Interview zum Verbot der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann, Nach Hitler, Radikale Rechte rüsten auf, München 2001; S. 30. | |
Wir sollten wieder einen Führer haben, Die Sinus-Studie über rechtsextremistische Einstellungen bei den Deutschen, Hamburg, 1981. | |
Heitmeyer, Wilhelm (Hrsg.): Deutsche Zustände. Folge 1 (2002); Deutsche Zustände. Folge 2 (2003) | |
Berliner Morgenpost, 23.02.2005; N24.de, taz- die tageszeitung, 23.2.2005, Seite 2; Frankfurter Rundschau, 23.02.2005, S.4. |


